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Dekra Zertifizierung

Durch ein Untersuchungsverfahren der Dekra hat die Firma Strenge erneut den Nachweis für die Effizienz des firmeninternen Qualitätssicherungssystem erbracht.

Als neutraler und unabhängiger Dienstleister prüft und zertifiziert die DEKRA Produkte und Dienstleistungen.
Die Prüfungen werde im Rahmen der europäischen oder nationalen Gesetzgebung ausgeführt.

Zur Prüfung gehört die Sichtung und Bewertung von: Ausstattung und Übersichtlichkeit von Büroräumen, Fertigungsstätten und Lager; die grundsätzliche Arbeitssicherheit; Sichtung von prüfpflichtigen Geräten (UVV); Qualitätskontrolle von Handelsware, Ablage, Herstellererklärungen, Warenein-, und Ausgang; Lieferantenbewertung; Vollständigkeit von Dokumentationen; Auftragsdurchlauf, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterinformation, Arbeits-, und Verfahrensanweisungen; Weiterbildung und Kundenservice.




SGS TüV Zertifikat

Im Rahmen des Fachforums Hebetechnik 2010 wurde der Strenge GmbH das SGS TÜV Zertifikat für die SpanSet Werksvertretung überreicht.


Die Zertifizierung umfasst folgende Bereiche:
Aussendarstellung, Personal, Vertriebsprozess, Auftrags-, und Versandprozess, Gebäude, Erreichbarkeit, Retouren, Partnership / Jahresziele, Kundenzufriedenheit, Lagerhaltung

Pressemitteilung zum SGS TÜV Zertifikat als PDF-Dokument


Verpackungsverordnung

Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde im Jahr 1991 eingebracht und mit Zustimmung des Bundesrates vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die Verpackungsverordnung ist Bestandteil des untergesetzlichen Regelwerkes des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Ziel der Verpackungsverordnung ist es, die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern (§ 1 Abfallwirtschaftliche Ziele).
Die Verpackungsverordnung differenziert Verpackungen in Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und Transportverpackungen.
Hersteller und Vertreiber von Gütern in Verpackungen die bei privaten Endverbrauchern landen, werden verpflichtet, sich am flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle dementsprechende Verpackungen müssen dann bei einem solchen System lizenziert werden. Die Wahlmöglichkeit, Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich zurückzunehmen oder sich an einem dualen System zu beteiligen, entfällt künftig. Dies wird dann nur noch bei gewerblichen Anfallstellen möglich sein.
Die Rücknahme- und Verwertungspflichten für Verkaufsverpackungen stellen also den Kern der Verpackungsverordnung dar, weil sie jeden Hersteller verpflichten, seine Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und zu verwerten bzw. sich an einem dualen System zu beteiligen. Nur bei der Verwertung von Verkaufsverpackungen sind konkrete Verwertungsquoten einzuhalten.
In der Praxis beteiligen sich die meisten Hersteller an einem dualen System. Derzeit existieren acht bundesweit festgestellte duale Systeme, nämlich das der DSD GmbH („Grüner Punkt“), Interseroh, Landbell, BellandDual, EKO-Punkt, Vfw, Zentek und Redual.

Aktuelle Fassung der Verpackungsordnung




Reach-Verordnung
„Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“

Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen ja bereits bekannt ist, ist mit REACh am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit gültiges Chemikalienrecht in Kraft getreten. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben möchten wir Sie über den aktuellen Stand unserer Aktivitäten zum Thema REACh informieren. Nach heutigem Stand gehen wir davon aus, dass alle eingesetzten Rohstoffe von unseren Lieferanten fristgerecht vorregistriert bzw. registriert sein werden und somit auch in Zukunft uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein zentraler Punkt der Umsetzung von REACh ist die Kommunikation in der Lieferkette. Die vorgesehenen Anwendungen der Stoffe müssen berücksichtigt und bewertet werden. Der europäische Chemieindustrieverband CEFIC hat eine Empfehlung zur Bewältigung der Kommunikation in der Lieferkette herausgegeben: Es handelt sich um den sogenannten „Top Down-Ansatz“. Dieser Ansatz sieht vor, dass die Hersteller im ersten Schritt die üblichen Anwendungen der Stoffe im Sicherheitsdatenblatt aufnehmen und bewerten. Im zweiten Schritt sollen die Anwender prüfen, ob das erweiterte Sicherheitsdatenblatt ihre Anwendung abdeckt. Nur wenn dies nicht der Fall ist, ist eine Rückmeldung an den Hersteller nötig. Durch dieses Verfahren wird der Aufwand der Kommunikation über Fragebögen deutlich verringert. Haben Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns im Moment außer Stande sehen, alle an uns herangetragenen Anfragen zu diesem Thema individuell beantworten zu können, da sich der Umsetzungsprozess im Europäischen Wirtschaftsraum noch im Anfangsstadium befindet. Grundsätzlich können wir Ihnen versichern, dass das Thema REACh in unserem Hause einen hohen Stellenwert genießt und daher unsere volle Aufmerksamkeit hat.

Unsere REACH-Kontaktperson ist:
Herr Jürgen Verleger,
Telefon: 05241/7402-215,
Fax: 05241/7402-22215,
e-mail: j.verleger@strenge.de.

Mit freundlichen Grüßen
Strenge GmbH & Co KG.
Andreas Höltkemeier
Vertriebsleitung



 
 
50 Jahre Strenge!
50 Jahre Strenge! Im Rahmen des 50jährigen Strenge-Jubiläums luden wir am 30. September zur Hausmesse und am 1. Oktober zum Tag der offenen Tür. Die Veranstaltungen fanden bei strahlendem Sonnenschein statt und lockten zahlreiche Besucher nach Gütersloh.
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Strenge GmbH & Co. KG | Nordhorner Str. 35-45 | 33335 Gütersloh | Tel.: 0 52 41/74 02-0 | info@strenge.de