Dekra Zertifizierung

Durch ein Untersuchungsverfahren der Dekra hat die Firma Strenge erneut den Nachweis für die Effizienz des firmeninternen Qualitätssicherungssystem erbracht.
Als neutraler und unabhängiger Dienstleister prüft und zertifiziert die DEKRA Produkte und Dienstleistungen.
Die Prüfungen werde im Rahmen der europäischen oder nationalen Gesetzgebung ausgeführt.
Zur Prüfung gehört die Sichtung und Bewertung von: Ausstattung und Übersichtlichkeit von Büroräumen, Fertigungsstätten und Lager;
die grundsätzliche Arbeitssicherheit; Sichtung von prüfpflichtigen Geräten (UVV);
Qualitätskontrolle von Handelsware, Ablage, Herstellererklärungen, Warenein-, und Ausgang; Lieferantenbewertung;
Vollständigkeit von Dokumentationen; Auftragsdurchlauf, Verantwortlichkeiten, Mitarbeiterinformation, Arbeits-, und Verfahrensanweisungen; Weiterbildung und Kundenservice.
SGS TüV Zertifikat

Im Rahmen des Fachforums Hebetechnik 2010 wurde der Strenge GmbH das SGS TÜV Zertifikat für die SpanSet Werksvertretung überreicht.
Die Zertifizierung umfasst folgende Bereiche:
Aussendarstellung, Personal, Vertriebsprozess, Auftrags-, und Versandprozess, Gebäude, Erreichbarkeit, Retouren, Partnership / Jahresziele, Kundenzufriedenheit, Lagerhaltung
Pressemitteilung zum SGS TÜV Zertifikat als PDF-Dokument
Verpackungsverordnung
Die deutsche Verpackungsverordnung (VerpackV) wurde im Jahr 1991 eingebracht und mit
Zustimmung des Bundesrates vom Deutschen Bundestag beschlossen. Die
Verpackungsverordnung ist Bestandteil des untergesetzlichen Regelwerkes des
Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes. Ziel der Verpackungsverordnung ist es,
die Umweltbelastungen aus Verpackungsabfällen zu verringern und die
Wiederverwendung oder Verwertung von Verpackungen zu fördern (§ 1
Abfallwirtschaftliche Ziele).
Die Verpackungsverordnung differenziert
Verpackungen in Verkaufsverpackungen, Umverpackungen und
Transportverpackungen.
Hersteller und Vertreiber von Gütern in Verpackungen
die bei privaten Endverbrauchern landen, werden verpflichtet, sich am
flächendeckenden Rücknahmesystem zu beteiligen. Alle dementsprechende
Verpackungen müssen dann bei einem solchen System lizenziert werden. Die
Wahlmöglichkeit, Verkaufsverpackungen am Ort der Übergabe unentgeltlich
zurückzunehmen oder sich an einem dualen System zu beteiligen, entfällt künftig.
Dies wird dann nur noch bei gewerblichen Anfallstellen möglich sein.
Die
Rücknahme- und Verwertungspflichten für Verkaufsverpackungen stellen also den
Kern der Verpackungsverordnung dar, weil sie jeden Hersteller verpflichten,
seine Verkaufsverpackungen zurückzunehmen und zu verwerten bzw. sich an einem
dualen System zu beteiligen. Nur bei der Verwertung von Verkaufsverpackungen
sind konkrete Verwertungsquoten einzuhalten.
In der Praxis beteiligen sich
die meisten Hersteller an einem dualen System. Derzeit existieren acht
bundesweit festgestellte duale Systeme, nämlich das der DSD GmbH („Grüner
Punkt“), Interseroh, Landbell, BellandDual, EKO-Punkt, Vfw, Zentek und Redual.
Aktuelle Fassung der Verpackungsordnung
Reach-Verordnung
„Registration, Evaluation and Authorisation of Chemicals“
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie Ihnen ja bereits bekannt ist, ist mit
REACh am 1. Juni 2007 ein neues, europaweit gültiges Chemikalienrecht in Kraft
getreten. Bezugnehmend auf Ihr Schreiben möchten wir Sie über den aktuellen
Stand unserer Aktivitäten zum Thema REACh informieren. Nach heutigem Stand gehen
wir davon aus, dass alle eingesetzten Rohstoffe von unseren Lieferanten
fristgerecht vorregistriert bzw. registriert sein werden und somit auch in
Zukunft uneingeschränkt zur Verfügung stehen. Ein zentraler Punkt der Umsetzung
von REACh ist die Kommunikation in der Lieferkette. Die vorgesehenen Anwendungen
der Stoffe müssen berücksichtigt und bewertet werden. Der europäische
Chemieindustrieverband CEFIC hat eine Empfehlung zur Bewältigung der
Kommunikation in der Lieferkette herausgegeben: Es handelt sich um den
sogenannten „Top Down-Ansatz“. Dieser Ansatz sieht vor, dass die Hersteller im
ersten Schritt die üblichen Anwendungen der Stoffe im Sicherheitsdatenblatt
aufnehmen und bewerten. Im zweiten Schritt sollen die Anwender prüfen, ob das
erweiterte Sicherheitsdatenblatt ihre Anwendung abdeckt. Nur wenn dies nicht der
Fall ist, ist eine Rückmeldung an den Hersteller nötig. Durch dieses Verfahren
wird der Aufwand der Kommunikation über Fragebögen deutlich verringert. Haben
Sie bitte Verständnis dafür, dass wir uns im Moment außer Stande sehen, alle an
uns herangetragenen Anfragen zu diesem Thema individuell beantworten zu können,
da sich der Umsetzungsprozess im Europäischen Wirtschaftsraum noch im
Anfangsstadium befindet. Grundsätzlich können wir Ihnen versichern, dass das
Thema REACh in unserem Hause einen hohen Stellenwert genießt und daher unsere
volle Aufmerksamkeit hat.
Unsere REACH-Kontaktperson ist:
Herr Jürgen Verleger,
Telefon: 05241/7402-215,
Fax: 05241/7402-22215,
e-mail: j.verleger@strenge.de.
Mit freundlichen Grüßen
Strenge GmbH & Co KG.
Andreas Höltkemeier
Vertriebsleitung